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Verbundvorhaben "OpenEduHub"


Öffnung der HPI Schul-Cloud für die Dauer der Krise
Anbieter anderer Schulclouds, die schon seit Jahren erfolgreich mit Schulen zusammenarbeiteten, hätten sich zum Öffnungsverfahren der HPI Schul-Cloud für alle Schulen kritisch geäußert



Zur Öffnung der HPI Schul-Cloud für die Dauer der Coronapandemie stellt die FDP-Fraktion eine Kleine Anfrage (19/25175). Die Fraktion möchte wissen, was genau das Verbundvorhaben "OpenEduHub" umfasst und welche Erwartungen die Bundesregierung an das Verbundvorhaben "OpenEduHub" vor der Initiation hatte. Ferner interessiert die Abgeordneten, inwiefern die Erwartungen der Bundesregierung an das Verbundvorhaben "OpenEduHub" erfüllt wurden und mit welcher Nutzerzahl die Bundesregierung gerechnet hat. Auch fragen die Abgeordneten, welche Kosten die Bundesregierung pro Schüler/Schülerin pro Dauer der Öffnung für den OpenEduHub kalkuliert hat.

Um Schülern und Lehrkräften während der flächendeckenden Schulschließungen eine Möglichkeit zum digitalen Datenaustausch zu geben, hat sich die Bundesregierung am 27. März 2020 zur Öffnung der HPI Schul-Cloud entschlossen, betont die FDP-Fraktion. Mit rund 14,4 Millionen Euro sei das Projekt OpenEduHub ("Verbundvorhaben Corona Schulinfrastruktur") gefördert worden, wovon allein 12,2 Millionen Euro auf die Öffnung der HPI Schul-Cloud entfallen seien. Die HPI Schul-Cloud werde im Rahmen einer regulären Förderung seit 2016 mit insgesamt sieben Millionen Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert.

Anbieter anderer Schulclouds, die schon seit Jahren erfolgreich mit Schulen zusammenarbeiteten, hätten sich zum Öffnungsverfahren der HPI Schul-Cloud für alle Schulen kritisch geäußert. Nicht nur die reguläre Förderung verlaufe ohne Ausschreibungsverfahren, auch der Auftrag zur Öffnung der/einer (HPI) SchulCloud sei nicht öffentlich ausgeschrieben worden. Gleichwohl betont die FDP aber auch, dass laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die HPI Schul-Cloud interessierten Schulen nur zur Verfügung steht, wenn sie noch keine anderen digitalen Angebote nutzen können. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 10.02.21
Newsletterlauf: 22.03.21

Meldungen: Nachrichten

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    Die Europäische Union hat laut Bundesregierung während der zurückliegenden deutschen Ratspräsidentschaft "große Fortschritte beim Aufbau einer Europäischen Cloud-Föderation gemacht". In der Gemeinsamen Erklärung der 27 Mitgliedstaaten zur nächsten Generation einer europäischen Cloud (European Cloud Federation) sei der Überbau für Investitionen, Standardisierung und Interoperabilität im Bereich Cloud und Daten geschaffen worden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25762) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25173). Mit der Gründung der "European Alliance for Industrial Cloud and Data" werde der Startschuss für umfangreiche öffentliche und private Investitionen gegeben.

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    Die AfD-Fraktion will wissen, ob die Deutsche Bundesregierung gewährleisten kann, dass die an externe Anbieter von Cloud-Diensten in der EU übermittelten beziehungsweise übergebenen Daten den datenschutzrechtlichen Maßgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entsprechen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/17833) unter anderem danach, ob die Bundesregierung gewährleisten kann, "dass die von ihr an externe Anbieter von Cloud-Diensten außerhalb der EU im Sinne eines internationalen Datentransfers übermittelten beziehungsweise übergebenen Daten den datenschutzrechtlichen Maßgaben der DSGVO" entsprechen.

  • Nutzung externer Cloud Computing-Anbieter

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  • Bundesförderung für Entwicklung von Schul-Clouds

    Cloud Computing verbreitet sich immer mehr. Auch der Einsatz von Clouds in Schulen hat ein großes Potenzial. Bislang greifen vor allem zahlreiche Onlinedienstleistungen auf Cloudlösungen zurück, indem sie Speicherplatz, Rechenleistung und Software aus einem Rechnernetzwerk nutzen, anstatt eine entsprechende Infrastruktur vor Ort aufzubauen. Das schreibt die FDP in ihrer Kleinen Anfrage (19/7681).

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    Die Zugriffsmöglichkeiten von Kunden insolventer Cloud-Dienst-Anbieter auf ihre Daten sind Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/7808). Die Lage sei unklar, und der Verlust der Daten von Privatpersonen und Unternehmen nicht auszuschließen, heißt es in der Anfrage, in der auf vertragliche Dateneigentumsklauseln, die sich in den USA etabliert hätten, verwiesen wird. Die Fragesteller wollen daher unter anderem wissen, wie die Bundesregierung die Zugehörigkeit von Kundendaten zur Insolvenzmasse eines Cloud-Dienst-Anbieters als Vermögenswert beurteilt.

  • Strategie zur Künstlichen Intelligenz

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  • Cloud-Kunden den Anbieterwechsel erleichtern

    Die im Januar 2024 in Kraft getretene EU-Datenverordnung, die den Wettbewerb fördern soll, indem sie Cloud-Kunden den Anbieterwechsel erleichtert, wirbelt den Markt für Cloud-Dienste kräftig durcheinander - zum Vorteil von Unternehmen, meint Jamil Ahmed, Director und Distinguished Engineer bei Solace.

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    eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. forderte anlässlich der Abstimmung über den AI Act im Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten eine praxistaugliche Umsetzung und EU-weit einheitliche Kriterien im Umgang mit KI-Systemen.

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    Künstliche Intelligenz und Cloud Computing ergänzen sich symbiotisch. Obwohl ML und KI keine neuen Technologien und Konzepte sind, hat die Verfügbarkeit großer Rechen- und Speicherkapazitäten über die Cloud die jüngsten Entwicklungen von KI beschleunigt.

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    Immer mehr Unternehmen in Deutschland setzen auf Cloud Computing - Tendenz steigend. Dabei nennt sich die Verlagerung von Rechenressourcen wie etwa Daten, Anwendungen oder IT-Prozesse in die Cloud-Migration.

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    Künstliche Intelligenz (KI) markiert aktuell einen wichtigen Wendepunkt für die Technologiebranche. Die in den 1950er Jahren von John McCarthy geprägt Technik hat sich jahrzehntelang hauptsächlich im Hintergrund weiterentwickelt, bis die Veröffentlichung des generativen KI-Tools ChatGPT den Durchbruch brachte.

  • Bitkom zum KI-Aktionsplan

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  • Digitale-Dienste-Gesetz deutlich homogener

    Das Gesetz über digitale Dienste (Digital Service Act, DSA) wurde im November 2022 im EU-Parlament verabschiedet und soll zusammen mit dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) in den kommenden Jahren die Standards für einen sichereren und offeneren digitalen Raum für Nutzer sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen innerhalb der EU setzen.

  • Berater lassen Texte oft von ChatGPT schreiben

    Seit das Unternehmen OpenAI Ende 2022 sein Programm ChatGPT für die allgemeine kostenlose Nutzung freigeschaltet hat, ist um das Thema künstliche Intelligenz (KI) ein Hype entstanden. Auch die Beraterszene hat den Nutzen solcher Chat-Programme wie ChatGPT für sich erkannt - zu Recht, denn mit ihnen lassen sich sehr schnell und einfach zumindest erste Entwürfe solcher Werbetexte wie Blogbeiträge, Werbeschreiben oder Post für die Social Media generieren, die man dann weiterbearbeiten kann.

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    Es gibt viele Gründe für Unternehmen, den Cloud-Anbieter zu wechseln, ganz gleich ob von oder zu großen oder kleineren Anbietern. Einer der häufigeren Gründe ist neben der unterschiedlichen Servicepalette sicherlich die Preisgestaltung der Cloud-Anbieter. Beispielsweise hat Microsoft für seine Cloud-Dienstleistungen seit April 2023 im Euroraum signifikante Preissteigerungen eingeführt, die Unternehmen dazu veranlassen könnten, über einen Anbieterwechsel nachzudenken

  • Keine Erfüllung der Muss-Kriterien

    In einem Positionspapier skizzieren die obersten deutschen Datenschützer, wie sie sich Souveräne Clouds vorstellen. Ihre Forderungen sind begrüßenswert, gehen aber nicht weit genug, bedauert Holger Dyroff, Co-Founder und COO von ownCloud.

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